Wissenswertes zur Kur

Wissenswertes zu Ihrem Kuraufenthalt

Informatives und nützliche Tipps, für Sie zusammengefasst:

Teil I: Deutschland

Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig. Gastein ist in der anerkannten Kurortliste enthalten.

Ist mein Kuraufenthalt von der Steuer absetzbar?

Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordnete Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche Belastungen" absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).

Techniker-Krankenkasse

Die Techniker-Krankenkasse kann bei chronischen Erkrankungen des Stütz- & Bewegungsapparates indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (= Berechtigungsschein > Direktabrechnung). Teilbewilligung der Techniker-Krankenkasse: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung.

Private Kassen

Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und erhalten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet.

Deutsche Beihilfe

Eine Anerkennung der Heilstollen-Therapie durch die Deutsche Beihilfe ist aufgrund der Änderung der Beihilfevorschriften (gültig seit 1.1.2004) möglich. Für die Rückerstattung der ärztlich verordneten Anwendungen erhalten unsere Gäste eine beihilfefähige Rechnung.

TEIL II: ÖSTERREICH

Wichtige Information für österreichische (private) Kurgäste:

  • Wir sind ein staatlich anerkannter Kurbetrieb mit Kurgütesiegel
  • Die Kurarzt-Untersuchung findet direkt im Hotel statt.
  • In Österreich gibt es manche Kassen (z.B. die BVA) bei welcher die Gäste einen Kurkostenzuschuss erhalten, jede Kasse hat hierfür einen individuellen Tarif, bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
  • Alle zusätzlichen Kuranwendungen, wie Thermal-Radon-Wannenbäder, Massagen, Physiotherapie... sind bei uns im Haus in unserer medizinischen Kurabteilung möglich, allerdings
  • haben wir keinen Vertrag für Direkt-Abrechnung mit einer österreichischen Kasse

Wir können Ihnen aber 3 Möglichkeiten der Abrechnung anbieten:

Variante I

  • Die Anwendungen bei uns im Haus durchführen und zuhause bei Ihrer Kasse oder Privatversicherung einreichen
    (Wichtig: bitte vorab informieren, ob dies bei Ihrer Kasse möglich ist)

Variante II

  • Sie machen die verordneten Kuranwendungen in der Therapieabteilung des Kurzentrums in der Alpentherme = 5 Gehminuten durch den Kurpark entfernt. Diese öffentliche Kureinrichtung hat Verträge mit österreichischen Kassen.
  • Genaue Details über Genehmigungen und Abrechnungsmöglichkeiten erstehen Sie auf der Homepage der Alpentherme unter  folgendem Link.
    Für allfällige Detailfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Kurzentrums gerne zur Verfügung.
  • Tipp für die steuerliche Absetzbarkeit:
    Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordnete Anwendungen sowie auch die Unterkunftskosten (sofern als Kuraufenthalt auf Ihrer Rechnung definiert- wird selbstverständlich bei uns im Hotel gemacht) bei Ihrer Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar sind.

Variante III

  • Sie machen die verordneten Kuranwendungen im Heilstollen, welcher mit einigen Österreichischen Krankenkassen Verträge hat.
  • Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob mit Ihrer Krankenkasse ein Vertrag besteht.
    Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich und teilen Ihnen unsere Kontaktperson mit.

KURMITTELVERRECHNUNG

Sowohl mit österreichischen als auch mit deutschen Krankenkassen bestehen hinsichtlich der Kurmittelverrechnung Sondervereinbarungen, die teilweise auch eine Direktverrechnung beinhalten. Die medizinische Notwendigkeit einer Kur stellt der Arzt des Patienten am Heimatort fest, er stellt auch die Kur-Bescheinigung aus. Dann muss die Kur bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

Falls keine Direktverrechnung erfolgt, reichen die Gäste die gesonderte Kurmittelrechnung (Therapierechnung) zu Hause ein und erhalten zumeist die vorgestreckte Summe zum jeweiligen Krankenkassentarif zurück. Dies wird bei uns seit Jahrzenten erfolgreich durchgeführt.

GEMEINSAM MIT IHREM PARTNER AUF KUR

Oft stellt sich die Frage, was Ihr mitreisender Partner, der keine Kurtherapie braucht, im "Kur-Urlaub" machen soll?

Im Hotel Bismarck stellt sich diese Frage nicht!
Ihre Begleitung findet neben der 1.700m² großen Wellnessanlage im Hotel zahlreiche Sport- & Freizeitmöglichkeiten im Frühling, Sommer, Herbst & Winter vor.

UNSER SERVICE FÜR SIE!

Wir sind gerne behilflich bei der Genehmigung Ihrer Kur.
Bitte kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten!
Per Mail: 
 info@hotel-bismarck.com oder Telefon: +43 (0)6432 / 6681-0

Von allem ein bisschen Mehr

... mehr Gesundheit
Schmerz-weg-Kur im Gasteiner Heilstollen oder in den Radon Thermal Wannenbädern im Hotel
Vereint unter dem Bismarck Dach
unsere drei Häuser
Alle unsere Häuser sind miteinander verbunden.
Sie bilden eine harmonische Einheit.