Wissenwertes über Ihren Kuraufenthalt

Der Weg zur Gasteiner Kur

Im Rahmen einer Vorsorgeleistung oder Rehabilitation über Deutsche Versicherungsträger ist wie der Weg zur ambulanten oder stationären Vorsorgeleistung (offene Badekur) oder Rehabilitation im Innland:

Zuerst zum Arzt:
Antrag wir am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden bzw. Lungenfacharzt) ausgestellt. Ein Facharzt erhöht die Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (ambulant 3 Jahre, stationär 4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur senden wir Ihnen gerne zu.

KRANKENKASSE - RENTENVERSICHERUNG
BEWILLIGUNG ABLEHNUNG
Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur):
(wird nicht so oft genehmigt)

Alle drei Jahre (medizinische Ausnahmen möglich). Sie wählen den Kurort, zB.: Bad Hofgastein, und die bevorzugte Unterkunft.

Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und € 10,- pro ärztlicher Verordnung übernommen. Die Krankenkasse erstattet einen Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung.

Ist die Bewilligung statt Ihrem Wunsch "Gasteiner Kur" für eine Einrichtung im Inland ausgestellt, kontaktieren Sie uns: Die EU gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung im EU-Ausland.
Genehmigung für die Einreichung der Kurmittelrechnung zu Hause
(häufigste Variante)

Falls keine Direktverrechnung erfolgt, zahlen Sie die Kuranwendungen im Hotel und reichen die gesonderte Kurmittelrechnung (Therapierechnung) zu Hause ein.

Die Rückerstattung erfolgt dann zum jeweiligen Kassentarif.
Sie sind mit der Ablehnung und Ihrer Begründung nicht einverstanden.

MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie ev. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen.

Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der "Gasteiner-Kur" senden wir Ihnen gerne zu.

Sie sind mit der Abehnung einverstanden: Wir bieten attraktive Gesundheitspauschalen für Ihre individuellen Bedürfnisse!

Infos und nützliche Tipps:

Gastein in der Kurortliste
Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig und Gastein ist in der anerkannten Kurortliste enthalten.

Ist mein Kuraufenthalt von der Steuer absetzbar?
Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche Belastungen" absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).

Techniker Krankenkasse:
Die Techniker-Krankenkasse kann bei chronischen Erkrankungen des Stütz- & Bewegungsapparates indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (=Berechtigungsschein > Direktabrechnung). Teilbewilligung der Techniker-Krankenkasse: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung.

Private Kassen:
Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.

Deutsche Beihilfe:
Eine Anerkennung der Heilstollen-Therapie durch die Deutsche Beihilfe ist aufgrund der Änderung der Beihilfevorschriften (gültig seit 1.1.2004) möglich. Für die Rückerstattung der ärztlich verordneten Anwendungen erhalten unsere Gäste eine beihilfeähige Rechnung.

Kurmittel Verrechnung:
Sowohl mit österreichischen als auch mit deutschen Krankenkassen bestehen hinsichtlich der Kurmittelverrechnung Sondervereinbarungen, die teilweise auch eine Direktverrechnung beinhalten. Die medizinische Notwendigkeit und die Bescheinigung einer Kur stellt der Arzt des Patienten am Heimatort aus. Dann muß die Kur bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

Falls keine Direktverrechnung erfolgt, reichen die Gäste die gesonderte Kurmittelrechnung (Therapierechnung) zu Hause ein und erhalten die vorgestreckte Summe zum jeweiligen Krankenkassentarif zurück. Dies wird bei uns seit Jahrzenten erfolgreich durchgeführt.

Unser Service für Sie!

Wir sind gerne behilflich bei der Genehmigung Ihrer Kur.
Bitte kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten!
Per Mail: info@hotel-bismarck.com oder Telefon: +43 (0)6432 / 6681-0

Wir holen Sie zu Hause ab!

Wir holen Sie zu Hause ab!

Als einzigartigen Service, bieten wir vorallem für unsere älteren Gäste, einen Abholservice der besonderen Art an. Hier holt Sie unser Taxi direkt von Ihnen zu Hause ab und bringt Sie bequem zu uns ins Hotel ...

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