Wissenwertes über Ihren Kuraufenthalt
Der Weg zur Gasteiner Kur
Im Rahmen einer Vorsorgeleistung oder Rehabilitation über Deutsche
Versicherungsträger ist wie der Weg zur ambulanten oder stationären
Vorsorgeleistung (offene Badekur) oder Rehabilitation im
Innland:
Zuerst zum Arzt:
Antrag wir am Besten von
einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden bzw. Lungenfacharzt) ausgestellt.
Ein Facharzt erhöht die Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen
(ambulant 3 Jahre, stationär 4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine
fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche
Informationen zur Wirksamkeit der Gasteiner Kur senden wir Ihnen gerne zu.
| KRANKENKASSE - RENTENVERSICHERUNG | ||
|---|---|---|
| BEWILLIGUNG | ABLEHNUNG | |
| Ambulante
Vorsorgeleistung (offene Badekur): (wird nicht so oft genehmigt) Alle drei Jahre (medizinische Ausnahmen möglich). Sie wählen den Kurort, zB.: Bad Hofgastein, und die bevorzugte Unterkunft. Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und € 10,- pro ärztlicher Verordnung übernommen. Die Krankenkasse erstattet einen Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung. Ist die Bewilligung statt Ihrem Wunsch "Gasteiner Kur" für eine Einrichtung im Inland ausgestellt, kontaktieren Sie uns: Die EU gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung im EU-Ausland. |
Genehmigung für die
Einreichung der Kurmittelrechnung zu Hause (häufigste Variante) Falls keine Direktverrechnung erfolgt, zahlen Sie die Kuranwendungen im Hotel und reichen die gesonderte Kurmittelrechnung (Therapierechnung) zu Hause ein. Die Rückerstattung erfolgt dann zum jeweiligen Kassentarif. |
Sie sind mit der Ablehnung und Ihrer
Begründung nicht einverstanden. MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie ev. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der "Gasteiner-Kur" senden wir Ihnen gerne zu. Sie sind mit der Abehnung einverstanden: Wir bieten attraktive Gesundheitspauschalen für Ihre individuellen Bedürfnisse! |
Infos und nützliche Tipps:
Gastein in der Kurortliste
Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig und
Gastein ist in der anerkannten Kurortliste enthalten.
Ist mein Kuraufenthalt von der Steuer absetzbar?
Beachten Sie bitte, dass sämtliche
ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer
Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche
Belastungen" absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf
der Rechnung definiert).
Techniker Krankenkasse:
Die Techniker-Krankenkasse kann
bei chronischen Erkrankungen des Stütz- & Bewegungsapparates
indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (=Berechtigungsschein >
Direktabrechnung). Teilbewilligung der Techniker-Krankenkasse: Kostenvorlage
durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung.
Private Kassen:
Mit Privatkassen bestehen keine
Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die
kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die
Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil
der Kosten rückerstattet bekommen.
Deutsche Beihilfe:
Eine Anerkennung der Heilstollen-Therapie durch
die Deutsche Beihilfe ist aufgrund der Änderung
der Beihilfevorschriften (gültig seit 1.1.2004) möglich. Für die Rückerstattung
der ärztlich verordneten Anwendungen erhalten unsere Gäste eine beihilfeähige
Rechnung.
Kurmittel Verrechnung:
Sowohl mit österreichischen als
auch mit deutschen Krankenkassen bestehen hinsichtlich der Kurmittelverrechnung
Sondervereinbarungen, die teilweise auch eine Direktverrechnung beinhalten. Die
medizinische Notwendigkeit und die Bescheinigung einer Kur stellt der Arzt des
Patienten am Heimatort aus. Dann muß die Kur bei der Krankenkasse oder
Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Falls keine Direktverrechnung erfolgt, reichen die Gäste die gesonderte Kurmittelrechnung (Therapierechnung) zu Hause ein und erhalten die vorgestreckte Summe zum jeweiligen Krankenkassentarif zurück. Dies wird bei uns seit Jahrzenten erfolgreich durchgeführt.
Unser Service für Sie!
Wir sind gerne behilflich bei der Genehmigung Ihrer Kur.
Bitte kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich
individuell beraten!
Per Mail: info@hotel-bismarck.com
oder Telefon: +43 (0)6432 /
6681-0
Wir holen Sie zu Hause ab!
Als einzigartigen Service, bieten wir vorallem für unsere älteren Gäste, einen Abholservice der besonderen Art an. Hier holt Sie unser Taxi direkt von Ihnen zu Hause ab und bringt Sie bequem zu uns ins Hotel ...
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